Zugegeben – es ist kompliziert. Während der Rhein-Neckar-Kreis am vergangenen Mittwoch nach 14 Tagen dauernd sinkenden Zahlen die Öffnungsstufe 2 des Landes erreicht hat, wurde heute vom Landratsamt offiziell festgestellt, dass wir aufgrund der Inzidenz stabil unter 35 ab morgen, 07. Juni sowohl alle Öffnungsschritte der neuen Corona-Verordnung für die Öffnungsschritte 1 bis 3 sowie die unter 50 und 35 erreichen. Dies bedeutet zum Beispiel für unsere Vereine, dass man wieder „nicht notwendige Gremiensitzungen“ abhalten darf; also beispielsweise Mitgliederversammlungen oder Vorstandssitzungen. Weiterhin entfällt für den Außenbereich die Testpflicht – dies bedeutet für den Besuch von Biergärten oder dem Blausee sowie auch für Training im Freien dass keine Tests mehr notwendig sind. Auch „Gemeindegesang“ wird wieder erlaubt, was sicherlich die Kirchenbesucher erfreuen wird. Auch Vortrags-, Informations- oder Kulturveranstaltungen sind wieder möglich. In den nächsten Tagen wird sich sicherlich das ein oder andere Detail noch präzisieren.